Seit dem 01. Januar gilt die neue Ableitbedingung für Schornsteine. Diese besagt, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins den Dachfirst (die höchste Stelle des Dachs) um 40 Zentimeter überragen muss, um ein Abtragen des Feinstaubs aufgrund höherer Luftverwirbelungen zu gewährleisten. Außerdem soll die Rauch- und Geruchsbelästigung dadurch ebenfalls vermindert werden.
Das Problem ist, dass dadurch bei neuen Feuerungsanlagen womöglich Sonderkonstruktionen von Nöten sind, da die Abzugsfähigkeit der Abgase gewährleistet sein muss. Außerdem kann es ebenfalls zu höheren Kosten für die Kunden kommen: einerseits durch mehr Materialaufwand des Schornsteins, andererseits kann es womöglich zu eventuell anfallenden statischen Prüfungen kommen. Des Weiteren ist hinzuzufügen, dass es durch die neue Gesetzeslage zu optischen Einschränkungen aufgrund verlängerter Schornsteine kommen kann. Unsere Produkte sind vollkommen zulassungsfrei und noch dazu smart steuerbar. Auf einen Kamin können Sie zukünftig verzichten!